In Ergänzung zu den Festlegungen bei den A-SR-Seminaren der IFI wird zu Pkt. 11
folgende neue Formulierung getroffen:
Sommerlaufsohlen dürfen während eines Wettbewerbs nur auf Beton-Estrich mit
glatten Spachteln oder einem ausschließlich mit Wasser getränktem feuchten Tuch
gereinigt werden. Die Reinigung mit glatten Spachteln ist nur zwischen den Spielen
und außerhalb des Spielfeldes erlaubt.
Ein Befeuchten der Laufsohlenfläche unmittelbar vor Abgabe des Versuches ist
verboten!
Bei Nichtbeachtung der o.g. Festlegung wird die Regel 342 f) mit 361 a) und 705 c)
der IER angewendet, d.h. der Versuch ist ungültig und der Spieler erhält eine große
Strafe!
gez.: Anton Sorger (IFI-Vizepräsident-Sport), 31.03.2010